Anwesenheitspflicht vorerst ausgesetzt!

Der Akademische Senat hat in seiner Sitzung am 16.12.2009 einstimmig eine vorübergehende Regelung zur Anwesenheitspflicht beschlossen. Der vollständige Beschluss gilt bis auf weiteres, auf jeden Fall für dieses Wintersemester rückwirkend zum 01.10.2009. Er lautet in seinen Grundsätzen wie folgt:

Die zum Bestehen der Prüfung vorgesehenen Leistungen erfordern den Nachweis der regelmäßigen Teilnahme nicht.
Die Leistungspunkte werden ohne den Nachweis der regelmäßigen Teilnahme bescheinigt.
Die regelmäßige Teilnahme wird durch die jeweiligen Lehrkräfte im Campusmanagement bestätigt, ohne dass eine Überprüfung der regelmäßigen Teil­nah­me erfolgt.
Die Notwendigkeit von allen Formen der mittelbaren und unmittelbaren Anwesenheits­kon­trol­le, insbesondere durch Anwesenheitslisten, entfällt. Damit wird auf die Durchführung von Anwesenheitskontrollen, die dem Nachweis der regelmäßigen Teilnahme im Sinne der Prüfungsordnungen dienen, verzichtet.
Ausnahmefälle: In Lehrveranstaltungen, in denen die Notwen­dig­keit für eine regelmäßige Teilnahme nach Ansicht der jeweiligen Lehrkraft unabweisbar ist, kann die diese weiterhin wie bisher verfahren. Die jeweilige Lehrkraft kann in diesem Fall auch eine Unterschreitung von der derzei­tigen Mindest­teilnahmequote von 85% vor­sehen. In diesen Fällen ist in der Regel jedoch von Anwesen­heitskontrollen, insbesondere durch Anwesenheits­listen oder -tests, abzu­sehen.
Der Akademische Senat vertraut darauf, dass Studierende auch nach diesem Beschluss und dem Wegfall der Anwesenheitskontrollen selbstbestimmt und eigenverantwortlich das Lehrangebot weiterhin in Anspruch nehmen.

Zu verdanken ist dies in erster Linie dem Engagement und Druck der im Bildungsstreik engagierten Studierenden und den Besetzer_innen des Hörsaals 1a der Silberlaube. Die vorläufige Aussetzung der Anwesenheitspflicht ist ein erster Schritt in die richtige Richtung (warum Anwesenheitslisten und -pflicht abgeschafft gehören hat die FSI OSI in ihrem Artikel „Kleiner Leitfaden für Anwesenheitslisten“ sehr pointiert geschildert), jedoch leider nur „vorläufig“ und auch im Ganzen gesehen nur eine winziges Etappenziel zu einem selbstbestimmteren Studium. Nun gilt es auch die weiteren Forderungen (http://www.bildungsstreik-berlin.de/wiki/index.php/Besetzung_FU_Berlin/Forderungen) in die Tat umzusetzen.
Ansonsten können wir nur empfehlen in Seminaren eure Mitstudierenden und Dozierenden auf die vorläufige und rückwirkende Aussetzung der Anwesenheitspflicht aufmerksam zu machen.

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