Stellungnahme des AStA FU zur geplanten BerlHG-Novelle

Das Berliner Hochschulgesetz soll nach jahrelangem Hinauszögern nun doch überarbeitet und an die neuen Studienrealitäten in den gestuften BA-/MA-Studiengängen angepasst werden.

Die zuständige Senatsverwaltung legte im Juli einen Entwurf vor, den ihr unter anderem hier nachlesen könnt.

Es gibt eine
Stellungnahme des AStA FU
zu den im Entwurf vorgesehenen Veränderungen:

Grundsätzlich begrüßt der Allgemeine Studierendenausschuss der FU Berlin die längst überfällige Anpassung des Berliner Hochschulgesetzes an die neuen Studienbedingungen in den gestuften Studiengängen. Neben einigen durchaus positiv zu bewertenden Neuerungsvorschlägen, die sich im Entwurf der Senatsverwaltung finden – konkret sei an dieser Stelle auf die Regelungen zum Teilzeitstudium (§ 22 Abs. 5), die Neuregelungen zum Hochschulstudium ohne Abitur (§ 11) und die Statusverbesserung von Lehrbeauftragten (§ 43 Abs. 1) verwiesen – gibt es dennoch zahlreiche Punkte, die es zu kritisieren gilt und die im Folgenden kurz skizziert werden sollen. Die Auflistung erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr hebt sie einige uns besonders wichtige Aspekte hervor.

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