Rückmeldegebühren: Zahlung unter Vorbehalt!

Seit Dezember erhalten wir alle wieder Post von der FU: Zurückmelden sollen wir uns. Was an sich kein Problem wäre – wenn da nicht die über 200 Euro Gebühren wären…
Dabei ist ein bedeutender Teil des Betrages, die eigentlichen „Rückmeldegebühren“, nach wie vor umstrittten. Seit der Einführung vor zehn Jahren laufen Gerichtsprozesse um die Rechtmäßigkeit dieser Verwaltungsgebühr, in anderen Bundesländern gab es bereits Rückerstattungen.
Ob und wann jedoch in Berlin ein endgültiges Gerichtsurteil dazu ergeht, steht in den Sternen. Dennoch rät die FSI zur „Zahlung unter Vorbehalt“, d.h. ihr zahlt den Betrag mit einem eigenen Überweisungsformular oder per online-Banking und fügt dort unter „Verwendungszweck“ die Bemerkung „Zahlung der Verwaltungsgebühr unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit“ ein. Falls jemals ein Gericht die Gebühren kippt, habt ihr so bessere Karten für eine Rückforderung des Geldes!
Eine komplette Aufschlüsselung und Erklärung, welche Gebühren sonst noch zum Semesterwechsel fällig werden und wofür sie gedacht sind, findet ihr hier, weitere Infos auch auf der Rückseite des Rückmeldeformulars.
Für alle, die neben der Rechnung auch eine Rückmeldesperre vorfinden, also erstmal zur Zwangsberatung müssen, empfehlen wir die Lektüre des vom AStA FU herausgegebenen Leitfaden gegen Zwangsberatung sowie einen Besuch bei der Hochschulberatung des AStA FU. Dort gibt es Tips und Ratschläge, wie trotz Repressalien das Studium fortgesetzt werden kann

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