Studierende zu Waren? Zulassungsstopp für die Lehramtskombinationen Deutsch, Geschichte und Sozialkunde

Ab dem Wintersemester 2010/2011 herrscht an allen Berliner Hochschulen für mindestens zwei Jahre Zulassungsstopp für die Lehramts-Fächerkombinationen Deutsche Philologie und Geschichte, Deutsche Philologie und Sozialkunde (Politikwissenschaft als Nebenfach) und Geschichte und Sozialkunde.

Der Grund liegt in den neuen Berliner Hochschulverträgen für die Jahre 2010 bis 2013, die die einzelnen Hochschulen mit dem Staat eingehen. Die berliner Hochschulen vereinbaren also Hochschulverträge mit dem Land Berlin, die über einen mehrjährigen Zeitraum die Rahmenbedingungen für die Hochschulentwicklung festlegen und in der Öffentlichkeit v.a. von ihren Machern meist als positive Instrumente der „Planungssicherheit“ und „größeren Autonomie für die Hochschulen“ gelobt werden. Doch aus vielen Publikationen wie zum Beispiel der „Hochschule im historischen Prozess, Band 13″ wissen wir, dass die Hochschulverträge durchaus kritisch zu betrachten sind, erscheinen sie doch auch als staatliches Steuerungsinstrument, dass den Hochschulen durch Vorschriften v.a. Autonomie raubt, wenn ihnen hier durch das sog. „leistungsbasierte Hochschulfinanzierungssystem“ die Ökonomisierung, das Konkurrenzverhältnis zwischen den Hochschulen sowie deren Ausrichtung auf den Markt aufgedrückt werden.

Neben der Finanzausstattung der Uni werden z.B. auch Fragen der Ausbildungskapazität und der Lehre in den Verträgen vereinbart. Deren Abschluss gehen Verhandlungen voraus, die seitens des Landes von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, also momentan durch Jürgen Zöllner, geführt werden. Auch in der eigenen Pressemitteilung schwärmt die Senatsverwaltung von den vielen Vorteilen der neuen Hochschulverträge: „Die Verträge enthalten neben dem Ausbau der Kapazitäten und den Regelungen zur Hochschulfinanzierung weitere Vereinbarungen, die sich für den Hochschulstandort positiv auswirken: Hierzu gehören etwa die Weiterentwicklung der mit dem Bologna-Prozess verbundenen Reformen, das Qualitätsmanagement und die Stärkung der Lehrerbildung.“ (Zur Pressemitteilung)

Aha, was hat denn aber nun ein Zulassungstopp mit einer „Stärkung der Lehrerbildung“ zu tun?

Also blättern wir etwas in den Hochschulverträgen mit der FU Berlin und sind erstaunt. Schon in den Hochschulverträgen 2006-2009 verankerte sich eine „Bestellmentalität“ des Berliner Wissenschaftssenators hinsichtlich der „Bestellbarkeit“ bzw. „Lieferbarkeit“ von vorgegebenen Absolvent_innenquoten für Lehramtsstudierende. Der § 5 a (2) der „Organisation der Lehrerbildung und Ausbildungskapazität“ schreibt eine „Zahl von 850 Absolventen pro Jahr“ vor.
Auch ist schon hier von einer irgendeiner abstrakten „zentralen Steuerungsgruppe auf Landesebene“ zur „Qualitätssicherung“, „Professionalisierung“ und „Vernetzung der Lehrerbildung“ die Rede. (Zu den Berliner Hochschulverträgen)

In den anschließenden Verträgen für 2010 bis 2013 wird diese Klausel nicht nur fortgesetzt, sondern noch um weitere Steuerungsmechanismen um einige Paragraphen ergänzt. Zunächst erhöht sich die „Bestellung“ des Senators: „Die lehrerausbildenden Universitäten stellen durch ihre Kapazitätsplanung sicher, dass ab 2014 mindestens 1.000 Lehramtsabsolventinnen und -absolventen pro Jahr für den Vorbereitungsdienst zur Verfügung stehen können.“ Soweit, sogut… allerdings… so ein bisschen stört uns die Formulierung „zur Verfügung stehen“ schon. Woran liegt das nur? Wir lesen weiter…

Auch § 5 ist neu und heißt: „Bedarfsgerechte Ausbildung“. Hier finden wir nun auch die Festschreibung des Einstellungsstopps: „…verpflichten sich die Freie Universität Berlin und die Humboldt-Universität zu Berlin zu einer bedarfsgerechteren Ausbildung von Lehramtsabsolventinnen und -absolventen. Dies geschieht dadurch, dass die wechselseitigen Kombinationsmöglichkeiten in den Fächern Geschichte, Sozialkunde und Deutsch ab 2010 zunächst für zwei Zulassungsperioden ausgesetzt werden.“ Bedarfsgerecht meint hier also den Bedarf des Staates an Lehrkräften, der im übrigen auf keinen Fall gleichzusetzen ist mit einem „objektiven Bedarf“ von Lehrer_innen an den Schulen, die schließlich immer von veranschlagter Klassengröße, Betreuungsverhältnis, Ausrichtung und Organisation abhängt, um die man bzw. Erziehungswissenschaftler_innen sich schließlich streiten.
Dass das Land Berlin durch Einstellungsstopps etc. seine angehenden Lehrer_innen nach ihrem Studium immer wieder traktiert, scheint ihm jetzt nicht mehr zu reichen. Noch im Studium ist der Lehramtsstudierende schon „Rekrut“ des Landes und hat dessen Willen folge zu leisten. Es kann sich Studierende also nicht nur „bestellen“, sondern auch „abbestellen“.

Weiterhin wird noch im selben Paragraphen extra festgeschrieben, dass die „Beratung zukünftiger Lehramtskandidatinnen und -kandidaten“ geführt werden soll „mit dem Ziel, in Zukunft Angebot und Nachfrage zu größerer Übereinstimmung zu führen“– zukünftig soll also an der FU nicht zum Wohle des individuellen Studierenden, sondern für irgendein diffuses „Gemeinwohl“ des Staates beraten werden.
Diese Praxis scheint an manchen Fachbereichen bereits verbreitet zu sein. Nach unseren Erfahrungen werden viele Studierende, die sich zu einem Fachrichtungswechsel oder eben zur Immatrikulation in einem entsprechend reglementierten Fach beraten lassen wollen, ohne echte Informationen abgespeist mit dem Hinweis: „Studieren sie doch lieber eine Naturwissenschaft…“ oder ähnlichem. Denn eigentlich sind sie mit ihrem Studienwunsch hier nicht „erwünscht“.

Es handelt sich dabei anscheinend leider nicht lediglich um einen hilfreichen Hinweis oder die Aufklärung der zukünftigen Lehramtsstudierenden über mögliche Zukunftsperspektiven, sondern um den bewussten Versuch der Steuerung. Das heißt, es wird nicht nur darauf hingewiesen, dass manche Lehramtskombinationen bessere Berufseinstiegschancen bieten als andere und anschließend ernsthaft weiter über den eigentlichen Studienwunsch des zu Beratenden geredet,sondern die Information über das Studienfach wird zugunsten der Überzeugung zum Studium eines anderen Faches ausgelassen. Eine frühzeitige Beratung und Aufklärung an Schulen über Studienangebote und anschließende Berufschancen, die dem zukünftigen Studierenden eine selbstbestimmte und dennoch wirtschaftlich durchdachte Entscheidung ermöglichen würden, wird in Betracht gezogen, sondern die Entscheidungsmöglichkeiten durch den Zulassungsstopp einfach gekappt und markt- statt studierendenfreundliche Beratungen festgeschrieben- fast so als gäbe es gar kein sogenanntes „Recht auf freie Bildung“, dass unseres Erachtens nach die freie Studienwahl mit einschließt.

Was die Ökonomisierung der Unis für die Lehre bzw. für die Studierenden bedeutet, ist schon durch Bologna klargeworden und wurde heftig kritisiert. Dennoch macht der Berliner Senat keinen Halt davor, mit Lehramtsstudierenden, von denen jede_r einzelne eigene individuell zu begründende Bedürfnisse und Studienwünsche hat, wie mit einer Ware zu verfahren, die man bestellen, abbestellen und über die man verfügen kann. Wenn der Staat sich als zentrale Instanz der Allokation (Verteilung) von Ressourcen wie Bildung und Arbeit erklärt, dann ist das eine staatlich verordnete „Planungssicherheit“, die durchaus gefährliche Implikationen birgt: „Während Hochschulautonomie also einst die Forderung, der Staat möge die Hochschulen zwar aushalten ud ihren Betrieb gewährleisten, sich aus ihrer inneren Organisation jedoch heraushalten und diese einer demokratischen Selbstbestimmung der in ihr agierenden Statusgruppen überlassen, bezeichnete, bedeutet diese heute vor allem die Aufgabe staatlicher zugunsten marktförmiger Steuerung, welche zudem auch Marktversagen im Sinne eines Scheiterns am Markt und also ein Ende des staatlich garantierten Globalschutzes wissenschaftlicher Institutionen im Sinne einer sicher gewährleisteten (Unter-)Finanzierung impliziert.“ (Hochschule im Prozess, Band 13, S.101)

Diesen klammheimlichen Eingriff des Berliner Senats ins Hochschulsystem wollen wir hiermit scharf kritisieren und fordern für alle Studierenden die freie Studienwahl und den freien Hochschulzugang- mindestens jedoch die Aufhebung des Zulassungsstopps.

(entnommen aus fsigermanistik.blogsport.de)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert