FU Berlin verschickt fehlerhafte Zulassungsbescheide

Schon angenommene Studierende verlieren ihren Studienplatz

Ein Zulassungschaos von noch unbekanntem Ausmaß hat an der FU Berlin für
enttäuschte und wütende Studienbewerber_innen gesorgt. Täglich melden sich
neue Betroffene beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und geben
an, falsche Zulassungsbescheide erhalten zu haben.

Schon Mitte August erhielten einige Bewerber_innen für höhere Fachsemester
eine falsche Ablehnung ihres Wunschstudienfachs. Am nächsten Tag folgte
eine E-Mail der Abteilung Bewerbung und Zulassung, die den Irrtum
klarstellte und neue Bescheide ankündigte. Diese Bescheide erhielten die
Betroffenen erst vier Wochen später. Dabei handelte es sich anscheinend
bei allen um eine vorläufige Zulassung zum höheren Fachsemester. Die
Bewerber_innen wähnten sich zugelassen, erhielten jedoch sieben Tage
darauf erneut eine E-Mail von der Immatrikulationsbehörde, in der ein
weiterer Irrtum zugegeben wurde: Die Bescheide seien inkorrekt, man werde
in den nächsten Tagen korrigierte Bescheide verschicken. Viele
Bewerber_innen erhielten daraufhin Bescheidrücknahmen und tags darauf
Ablehnungsbescheide.

Betroffene Studierende erwägen Klage gegen diese Praxis, sollte die FU sie
nicht nachträglich doch immatrikulieren. Einigen Bewerber_innen wurden von
Seiten der Uni bereits Kompromisse angeboten.

Ronny Matthes von der Hochschulberatung des AStA FU zeigt sich
verständislos für das entstandene Chaos: „Zwischen falscher vorläufiger
Zulassung vom 08.09.2010 und endgültiger Ablehnung vom 18.09.2010 lagen
zehn Tage, in denen die Bewerber_innen oft schon weitreichende
Vorkehrungen getroffen haben. Viele suchten sich eine Wohnung und Arbeit
in Berlin und schlugen andere Studienangebote weiterer Universitäten aus.
Selbst wenn sie sich jetzt noch an anderen Universitäten einschreiben
könnten, bliebe ihnen viel zu wenig Zeit bis Semesterbeginn,
organisatorische Fragen in der neuen Umgebung zu klären.“ Damit, so
Matthes, entstünden ihnen erhebliche Nachteile zu Studienbeginn. Der AStA
prüft derzeit die Rechtmäßigkeit des Verfahrens und etwaige
Schadensersatzansprüche der nachträglich abgelehnten Bewerber_innen.

Für weitere Fragen sowie betroffene Studienbeweber_innen steht die
Hochschulberatung des AStA FU zur Verfügung. Anfragen sind an die
E-Mail-Adresse hochschule@astafu.de zu richten.

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