Rückmeldegebühren – Zahlung unter Vorbehalt macht Sinn

Jedes Semester erhalten FU Studierende Post vom Immattrikulationsbüro: die Rückmeldungen für das nächste Semester müssen vollzogen werden, dass heißt wir werden wieder kräftig zur Kasse gebeten: über 200 Euro, nur mal so zum weiterstudieren. Da viele es nicht wissen, schlüsseln wir hier nochmal genau auf, wofür die Kosten erhoben werden. Es handelt sich um vier Posten: die AStA Beiträge, die Beiträge fürs Studentenwerk, das Geld für´s Semesterticket und die „Rückmeldegebühr“ an die FU. Insbesondere Letztere ist umstritten, seit Jahren laufen Gerichtsverfahren wegen der Rechtmäßigkeit dieser Gebühr – weshalb wir eine Zahlung „unter Vorbehalt“ empfehlen. Mehr dazu unten.
A – wie Astabeiträge
Die „Beiträge zur Studentenschaft“, oder AStA Beiträge sind der kleinste Posten: 7 Euro, von denen die Studentische Selbstverwaltung finanziert wird. Das Geld verwaltet der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) und setzt es für Studienberatung, Druck von studentischen Zeitungen und Plakaten, Förderung von Fachschaftsarbeit und Förderung studentischer Projekte ein. Das Erstsemesterfrühstück und die Erstsemesterfahrt der FSI Geschichte zum Beispiel werden vom AStA subventioniert.
B – Das Studentenwerk fordert seinen Tribut
Das Studentenwerk Berlin zieht den nächsten Posten ein, 30,68 Euro sind es, für Langzeitstudis mehr. Davon werden Mensen und Studentenwohnheime subventioniert. Das Studentenwerk finanziert sich mittlerweile zu 80% von studentischen Beiträgen, den Rest zahlt der Berliner Senat. Der Einfluss der Studierenden in den Institutionen des Studentenwerks ist dennoch gering, es gibt studentische Sitze im Verwaltungsrat, aber es ist schwierig dort eigene Politik gegen die nicht-studentischen Funktionäre durchzusetzen. Ab und zu sind Achtungserfolge drin, wie etwa die Durchsetzung des Boykottes von CocaCola wegen deren unterstützung von Paramilitärs und Todesschwadronen in Kolumbien – um dieses Verhalten zu ächten, konnten die Studierendenvertreter durchsetzen, dass Coca Cola Produkte in den Mensen nicht mehr verkauft werden. (vgl. Resolution des Stupa dazu: http://www.astafu.de/aktuelles/archiv/a_2006/news_11-07 )
C – Das Semesterticket will bezahlt sein
Der weitaus größte Batzen der Beiträge geht für das Semesterticket drauf: 151,30 Euro insgesamt. Darin sind 1,80 Euro für einen Sozialfonds enthalten. Aus diesem werden Studierende mit geringem Einkommen, Studierende mit Kindern, Studierende in der Examensphase und andere unterstützt. Der Sozialfonds wird vom Semesterticketbüro des AStA verwaltet, dort können Anträge auf Unterstützung aus dem Sozialfonds gestellt werden. Auch für Anträge auf Befreiung vom Semesterticket (etwa bei Urlaubssemestern) können hier eingereicht werden. Das Büro befindet sich unter dem Capitol-Kino in der Habelschwerdter Allee, die genauen Öffnungszeiten erfahrt ihr unter http://www.astafu.de/semtixbuero/ .
Selbst wenn ihr Befreiungs oder unterstützungsberechtigt seid, müsst ihr jedoch vorerst den kompletten Betrag überweisen! Alle Berechtigten erhalten erst später nach Prüfung der Anträge ihre Gelder teilweise oder ganz zurückerstattet.
D – Rückmeldegebühren möglicherweise illegal? – Zahlung unter Vorbehalt macht Sinn!
Die Rückmeldegebühren sind der vierte und dubioseste Posten auf der Semesterrechnung. Sie belaufen sich auf genau 50 Euro. Diese wurden 1996 eingeführt, damals noch ein Betrag von 100 DM. Die Gebühren sind Verwaltungsgebühren, sie sollen angeblich die Verwaltung der Studierendendaten sowie die Ausstellung der Studierendenaussweise und Studienunterlagen finanzieren. Der verdächtig runde Betrag von 100 DM und die im selben Jahr erfolgte gleichzeitige Senkung der Zuschüsse des Berliner Senates für die Unis um genau den Betrag, den die Unis durch die Gebühren einnehmen lässt jedoch klar erkennen, dass die genannten 50 Euro eine verdeckte Studiengebühr darstellen. Nachdem 1996 Proteste gegen diese Gebühren zunächst scheiterten, bestritt eine Reihe von Studis den Rechtsweg. Mehrere Gutachten bescheinigten in Berlin und anderen Ländern bereits, dass der reale Verwaltungsaufwand weit unter 50 Euro pro Studi und Semester liegt. Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat deshalb inzwischen erklärt, es halte die Gebühren für rechtswidrig und die Klage ans Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Eine Entscheidung hier kann noch einige Semester in Anspruch nehmen, es ist jedoch nicht ganz unrealistisch, dass die Gebühren für illegal erklärt werden und zurückgezahlt werden müssen!
Daher kann es nicht schaden, wenn ihr auf den Überweisungsformularen bzw beim Online Banking den Zusatz „Zahlung unter Vorbehalt“ einfügt, um später eventuell die 50 Euro zurückzubekommen. Auf dem offiziell von der Uni versandten Formular ist zwar kein Platz für Änderungen, aber ihr könnt einfach einen eigenen Überweisungsträger ausfüllen bzw. per online-banking zahlen.
Der AStA verfolgt weiter die Entwicklung der Klage und informiert bei eventuellem Erfolg.