Studienplatzklage: Versicherung muß zahlen!

Wie das AStA FU-Blog unter Berufung auf Presseberichte mitteilte, sind Rechtsschutzversicherungen verpflichtet, auch Studienplatzklagen zu bezahlen:

Wenn ein abgelehnter Hochschulbewerber einen Studienplatz einklagen will, muss seine Rechtsschutzversicherung die Kosten dafür übernehmen. Zwar versuchen die Versicherer oft, sich vor den Kosten zu drücken – das ist aber unzulässig. Dies teilt der Bund der Versicherten (BdV) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle mit. Allerdings sei die Versicherung nur verpflichtet, für zehn Verfahren pro Semester aufzukommen, entschieden die Richter (Az.: 8 U 179/06).

Dies wird zumindest in Zukunft einigen Studierwilligen den Rechtsweg erleichtern! Mehr infos erfahrt ihr hier.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert