Bei einem genauen Blick auf die AStA-Homepage fand sich anfang März eine unscheinbare, aber doch sehr erfreuliche Änderung: der seit Sommer 2007 dort einsehbare „Leitfaden gegen Zwangsberatung“ wurde aktualisiert und liegt nun in einer neuen Fassung vor. Spannend ist insbesondere die Tatsache, dass laut Leitfaden in der ersten Hauptstudiums-Zwangsberatung keine Auflagen erteilt werden dürfen:
Zwei Semester nach Überschreiten der Regelstudienzeit eine weitere Prüfungsberatung, die erste Prüfungsberatung im Hauptstudium. Bei verspäteter Zwischenprüfung verlängert sich die Frist, d.h. eure Zeit fürs Hauptstudium verkürzt sich bei verzögerter Zwischenprüfung nicht. In dieser ersten Hauptstudiums-Prüfungsberatung dürfen jedoch keine Auflagen erteilt werden! Dieses Faktum ist sehr unbekannt, daher sei noch einmal deutlich auf die „Richtlinien“ und die Satzung für Studienangelegenheiten (SfS) verwiesen. Beide Dokumente erwähnen Auflagen nur im Zusammenhang mit den Beratungen zur Zwischenprüfung (§ 13 Abs. 4 Nr 1 der SfS) sowie zur „Abschlussberatung“ ( § 13 Abs. 6 der SfS).
Wenn sich das herumspricht, wird es so manch einem Studierenden ziemlichen Ärger ersparen, denn unseres Wissens nach werden an vielen Fachbereichen, auch in Geschichte, ganz ungeniert in dieser ersten Prüfungsberatung Auflagen verteilt. Die meisten Profs haben die entsprechenden Rechtsgrundlagen nie gelesen und verteilen ihre Maßnahmen ganz nach erzieherischem Gutdünken.
Jedoch sind nicht in allen Beratungen Auflagen legal – der AStA fasst zusammen:
Auflagen sind legal in den Beratungen zur Zwischenprüfung, wenn keine Scheine aus dem letzten Jahr vorliegen, legal sind sie ausserdem in der ersten und allen weiteren Abschlussberatungen. Nicht legal ist eine Auflagenerteilung in der ersten Prüfungsberatung bei Überschreiten der Regelstudienzeit.
Wichtig im Merkblatt sind auch die Absätze zum Thema, welche Art von Auflagen legal sind. Auch hier gibt es Regeln und Grenzen. Da wir diese Ausführungen hier nicht wiederholen wollen, sei dieser Leitfaden allen Langzeitstudis und von Zwangsberatung genervten leuten unbedingt zur Lektüre empfohlen!
Ihr findet ihn unter: http://www.astafu.de/service/info/zwangsberatung/leitfaden
Ein weiterer, ganz Aktueller Tipp zum Thema Beratung findet sich auf dem Blog des AStA:
Zum Abschluss für alle Last-Minute Weiterstudierwilligen: Wer bis jetzt seine Zwangsberatung für das Sommersemester noch nicht absolviert hat, kann dies noch bis zum 31.3. tun! Auch wenn in diversen Drohbriefen immer frühere Fristen genannt werden: die Beratung ist Teil der Rückmeldung, und die kann bis Semesterende durchgeführt werden. Selbst Anfang April können noch Beratungstermine vereinbart werden, sollten alle BeraterInnen über Ostern nicht erreichbar sein, die Prüfungs- und Studienbüros kennen die langsamen Abläufe an der Uni und sind in der Regel kulant.
Allerdings solltet ihr das zuständige Büro am Fachbereich und auch die Studierendenverwaltung informieren, falls ihr eure Beratungen auf den letzten Drücker abwickelt, denn sonst startet dort schon der Exmatrikulations-Automatismus.
Wenn ihr zu all dem noch Fragen habt – persönliche Beratung bei komplizierten Fällen bietet weiterhin die AStA-Hochschulberatung, deren Sprechzeiten ihr ebenfalls auf der AStA Homepage nachsehen könnt.