Gremien II: die studentische Selbstverwaltung

Analog zu unserem Artikel über die akademische Selbstverwaltung folgt nun ein Abriß über Möglichkeiten und Grenzen des zweiten (und schwächeren) Arms, der studentischen Selbstverwaltung.
Wir beginnen mit den inoffiziellen, aber an der FU sehr starken Organisationsformen, – den Fachschaftsinis und der Fachschaftskoordination. Danach gehen wir über zu den offiziellen Organen der Studierendenschaft, in denen die FSI´s ebenfalls kräftig mitmischen.
Fachschaftsinitiativen und Fachschaftskoordination
Die Verfasste Studierendenschaft ist an der FU Berlin basisdemokratisch organisiert: Studierende engagieren sich an ihren Fachbereichen oder Instituten in den Fachschaftsinitiativen, die oft kurz als Inis bezeichnet werden. Hier werden in wöchentlichen Treffen – Plenum genannt – aktuelle Probleme der Hochschulpolitik, der allgemeinen Politik, der Aktivitäten oder der Caféorganisation, sofern es eines gibt, besprochen. Viele Inis treffen sich auch zum wöchentlichen Stammtisch in einer der Kneipen der Stadt. Für die gesamte Uni relevante Fragen können in den regelmäßigen Treffen der Fachschaftskoordination (FaKo) besprochen werden, in die die Inis VertreterInnen entsenden.
Zwar sind die Fachschaftsinitiativen hochschulrechtlich als Basisgruppen nicht verankert, aber gute Tradition. Nach der Satzung der Studierendenschaft gibt es/gab es so genannte Fachschaftsräte. Um sie schwelt seit einiger Zeit ein Rechtsstreit zwischen der Studierendenschaft und dem Präsidenten der Universität. Obwohl die Studierendenschaft die Fachschaftsräte aus der Satzung gestrichen hatte, setzte der Präsident mit dem Verweis auf die angeblich zu bewahrende demokratische Grundordnung innerhalb der Universität die Wahl von Fachschaftsräten durch. Um die Rechtmäßigkeit der Streichung der Fachschaftsräte aus der Satzung ging der Rechtsstreit, der für die Studierendenschaft aufgrund eines Formfehlers in einer anderen Satzung verloren ging.
Die zur Zeit im Amt befindlichen Fachschaftsräte sind in der Regel identisch mit den Fachschaftsinitiativen oder werden von ihnen dominiert. In den Fachschaftsinitiativen bleibt das bisherige Prinzip einer offenen Mitarbeit jenseits von Hierarchisierungen, FunktionärInnen und einer als Demokratie getarnten Bürokratisierung beibehalten. Erkundigt Euch am besten vor Ort, wie es an Eurem Fachbereich aussieht.
Für die Selbstverwaltung der Studierenden wichtiger sind die weiteren rein studentischen Organe.
Die Vollversammlung der Studierenden (Uni-VV)
Die Vollversammung der Studierenden dient oft nur der Information über aktuelle Ereignisse, sie kann aber auch über das Vorgehen der Studierendenschaft entscheiden. In Stichworten:
– Diskussionsforum, auf dem mensch jede Menge über aktuelle Ereignisse an der FU erfährt
– alle Studierenden sind rede-, antrags- und stimmberechtigt
– Beschlüsse haben für StuPa und AStA empfehlenden Charakter
Das Studierendenparlament (StuPa)
Das Studierendenparlament (StuPa) wird jährlich mit beträchtlichem Werbeaufwand der verschiedenen zur Wahl antretenden Gruppen und Parteien gewählt. In Kürze:
– wird jährlich gewählt (in der Regel im Januar)
– besteht aus 60 Mitgliedern
– beschließt den Haushaltsplan und die Höhe der Beiträge zur Studierendenschaft
– wählt den AStA
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)
Der AStA ist das Kernstück der studentischen Selbstverwaltung, was aber nicht heißt, dass hier unnahbare Politfreaks sitzen. Die einzelnen, thematisch orientierten Referate, stehen allen Interessierten offen:
– besteht aus dreizehn Referaten – verwaltet die Gelder der Verfassten Studierendenschaft (immerhin ca. 550 000 € pro Semester)
– ist dem Studierendenparlament und der studentischen Vollversammlung rechenschaftspflichtig
– hat Rede- und Antragsrecht in allen universitären Gremien
– beruft die Vollversammlung ein
– hält Kontakt zu Inis und zur FaKo
Alle Fragen der studentischen Selbstverwaltung werden in der Satzung der Studierendenschaft geregelt. Neben thematischer Arbeit in den einzelnen Referaten bietet der AStA ein breites Spektrum an Beratungsmöglichkeiten an.

Weitere Informationen?

Alle Gremien sind über die Fachbereiche, Institute oder die zentrale Universitätsverwaltung bzw. das Präsidialamt zu erreichen. Die meisten GremienvertreterInnen freuen sich, wenn mensch auf sie zugeht und ihnen Fragen zu ihrer Arbeit und Politik stellt. Die studentischen VertreterInnen sind über die Fachbereiche oder den AStA zu erreichen.
Die Struktur der akademischen Selbstverwaltung ist durch das Hochschulrahmengesetz (HRG) und das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) geregelt. Die studentische Selbstverwaltung ist in der Satzung der Studierendenschaft geregelt.
Fazit – beschränke Möglichkeiten
Die Möglichkeiten zur Mitbestimmung sind unter anderem aufgrund der Mehrheitsverhältnisse faktisch nicht vorhanden. „Die da oben“ machen, was sie wollen. Je geringer das politische Engagement der Studierendenschaft ist, desto leichter haben es die kürzungsgeilen PolitikerInnen in und außerhalb der Uni, mittels „strukturierender Maßnahmen“ unsere Studienbedingungen weiter zu verschärfen.
Daher nehmt Eure Rechte wahr, wo Ihr sie trefft!

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