Gesicherte Freiheit

In dieser Woche findet die nächste Veranstaltung der Vorlesungsreihe der Fachschaftsinis „Wissenschaft und Kritik“ statt. Am Mittwoch, den 26.05.10 heisst es ab 18.00 Uhr in der Boltzmannstr. 3 Raum 2215 (FB Jura) „Gesicherte Freiheit“:

In der Geschichte der Bundesrepublik gab es stets Gruppen, die als Bedrohung der Inneren Sicherheit angesehen und rechtlichen Maßnahmen unterworfen wurden. Diese Gruppen wechselten im Laufe der Jahre: angefangen mit kommunistischen Gruppen in den 50er und 60er Jahren; es folgten „Radikale“ aus der Studentenbewegung Ende der 60er und in den 70er Jahren, die RAF bis in die 90er Jahre; nach deren Selbstauflösung erfolgte eine Hinwendung zur „Organisierten Kriminalität“, die dann seit 2001 vom „internationalen Terrorismus“ abgelöst wurde. Angesichts dieser dichten Abfolge von „Gegnern“ oder „Feinden“ des Gemeinwesens kann man den Eindruck gewinnen, dass die Sicherheitsorgane der BRD stets in der Lage waren, sich ein Objekt der Ermittlung und Verfolgung auszuwählne: ein Phänomen, das als Strategie der Selbsterhaltung von Organisationen bekannt ist. Ein chronologischer Abriss des Rechts der Inneren Sicherheit der vergangenen 60 Jahre soll darüber hinaus zeigen, dass
– es einen kumulativen Effekt der Sicherheitsgesetzgebung, da die zuvor eingeführten Normen mit dem Verschwinden eines alten „Feindes“ nicht wieder außer Kraft gesetzt,
– die Sicherheitsbehörden zu immer früherem, heimlicherem, zentralisierterem Vorgehen ermächtigt werden, um „Gefährder“ „rechtzeitig“ bekämpfen zu können,
– eine Effektivitätskontrolle ebenso aussichtslos zu sein scheint wie eine Evaluationspflicht von Sicherheitsmaßnahmen,
– das Bundesverfassungsgericht die Sicherheitspolitiker zwar immer wieder zurückpfeift, den Gesetzgeber aber zugleich darüber belehrt, wie er es in Zukunft „besser“ machen kann, so dass das verfassungsrechtlich (gerade noch) „Mögliche“ dann mit Verweis auf Karlsruhe Segen problemlos „umgesetzt“ werden kann

Es referiert Alexander Klose, die Veranstaltung ist organisiert von den Kritischen Jurist_innen.

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