Einklagen – wie geht das?

Jetzt, Mitte September, häufen sich leider für viele StudienbewerberInnen an der FU wieder die Absagen. Dank der Kürzungen im Bildungsbereich und der immer absurderen NC´s wird es für viele AbiturientInnen immer schwieriger, ihren Wunschstudienplatz zu ergattern.
Das sogenannte „Einklagen“ erscheint hier vielen als letzte Rettung, allerdings sind darüber nur vage und oft auch falsche Informationen im Umlauf. Um Euch enttäuschungen und finanzielle Risiken zu ersparen, möchten wir als FSI daher noch einmal ausdrücklich auf die Hochschulberatung des AStA FU verweisen. Diese ist momentan die einzige Stelle an der FU die unabhängig und prostudentisch zum Thema „wie bekomme ich meinen Studienplatz“ berät. Kontaktformular, Sprechzeiten etc. findet ihr unter folgendem Link:
http://www.astafu.de/service/beratungen/hochschul
Auf Anfrage versendet die Beratung ein Merkblatt zum Thema Einklagen, dass alle notwendigen Infos enthält, einfach über das Kontaktformular auf der Homepage anfragen – zusätzlich finden natürlich telefonische und persönliche Beratungen statt.
Vorneweg von uns noch einmal ein Paar Worte zum Thema, um gängige Gerüchte ein wenig zurechtzurücken:
-Das Einklagen ist keine Wunderwaffe, sondern stets die letzte Methode, um einen Studienplatz erhalten – leider ist stets nur eine Minderheit der Klagen erfolgreich. Parallel sollte ein Antrag auf Losverfahren gestellt werden, und generell ist es sinnvoll, möglichst viele Bewerbungen in verschiedenen Fächern und Städten parallel laufen zu lassen. Am Losverfahren einer Uni kann mensch übrigens auch teilnehmen, ohne sich vorher dort beworben zu haben!
-Über die genauen Chancen des Einklagens gibt es leider keinerlei verfügbaren Statistiken. Diese könnte nur die Uni erstellen, und die gibt sie nicht raus, weil das ja KlägerInnen ermuntern würde. Es läßt sich lediglich sagen, dass in weniger begehrten Fächern die Chancen besser sind, weil weniger Klagen erhoben werden. Über die konkreten Erfolgsaussichten einer Klage sagt das allerdings auch nicht unbedingt viel aus, denn die Klagen werden als Einzelfall jedes Semester für jedes Fach neu geprüft.
-Für das Einklagen wird zwar nicht unbedingt ein eigener Anwalt gebraucht, da es sich um ein Standardverfahren handelt, jedoch ist das finanzielle Risiko einer verlorenen Klage dennoch hoch, es liegt zwischen 300€ und 1300€, je nachdem in welchem Stadium die Klage zurückgezogen wird bzw. ob die Kosten für die Anwälte der FU entstehen.
-Grundsätzlich sollte jeder und jede sich daher vor dem Einklagen sehr gut informieren, sich Merkblätter zum Thema durchlesen und bei Fragen eine persönliche Beratung suchen. Ein kompaktes und kurzes Merkblatt ist von der AStA FU-Hochschulberatung per mail erhältlich, der RefRat der HU hat ebenfalls ein sehr ausführliches Merkblatt im Internet zur Verfügung: http://www.refrat.hu-berlin.de/einklagen/index.html

3 Gedanken zu „Einklagen – wie geht das?

  1. Einklagen immer noch möglich!
    Eine kleine, aber wichtige Ergänzung: Entgegen anderslautenden Informationen ist zum Wintersemester 07/08 das Einklagen an der FU Berlin auch nach Semesterbeginn noch möglich. Ursache ist eine Umstellung des Bewerbungsverfahrens in diesem Semester, welche den sogenannten „Außerkapazitätsantrag“ unnötig macht.
    Wer also erst jetzt seine Ablehnung bekommt: eine Klage ist bis zu einem Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheides möglich.
    Mehr dazu auf der AStA-Homepage:
    http://www.astafu.de/aktuelles/archiv/a_2007/news_10-08

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